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BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Missachtung des Willkürverbots durch das Berufungsgericht
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rechtsfolgen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen in einem Versicherungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 30.06.2004 - 15 O 392/03
- OLG Koblenz, 09.12.2005 - 10 U 975/04
- BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht der Gerichte, sich der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht oder einer von ihr vorgenommenen Bewertung anzuschließen (vgl. BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33). - BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG kommt in diesem Zusammenhang nur in Betracht, wenn die angegriffene Rechtsanwendung unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 96, 189, 203; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG kommt in diesem Zusammenhang nur in Betracht, wenn die angegriffene Rechtsanwendung unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 96, 189, 203; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f).
- BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07
Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens …
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG kommt in diesem Zusammenhang nur in Betracht, wenn die angegriffene Rechtsanwendung unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 96, 189, 203; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f). - BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht der Gerichte, sich der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht oder einer von ihr vorgenommenen Bewertung anzuschließen (vgl. BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33). - BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01
Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
Die geltend gemachte Divergenz zu der Entscheidung BGH, Urt. v. 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 liegt nicht vor.