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   BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06   

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https://dejure.org/2008,14855
BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06 (https://dejure.org/2008,14855)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2008 - IX ZR 3/06 (https://dejure.org/2008,14855)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2008 - IX ZR 3/06 (https://dejure.org/2008,14855)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Missachtung des Willkürverbots durch das Berufungsgericht

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rechtsfolgen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen in einem Versicherungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht der Gerichte, sich der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht oder einer von ihr vorgenommenen Bewertung anzuschließen (vgl. BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG kommt in diesem Zusammenhang nur in Betracht, wenn die angegriffene Rechtsanwendung unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 96, 189, 203; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG kommt in diesem Zusammenhang nur in Betracht, wenn die angegriffene Rechtsanwendung unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 96, 189, 203; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f).
  • BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07

    Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG kommt in diesem Zusammenhang nur in Betracht, wenn die angegriffene Rechtsanwendung unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 96, 189, 203; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht der Gerichte, sich der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht oder einer von ihr vorgenommenen Bewertung anzuschließen (vgl. BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZR 3/06
    Die geltend gemachte Divergenz zu der Entscheidung BGH, Urt. v. 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 liegt nicht vor.
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